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Allgemein

Unsere Leistungserklärungen.

Die EU-Bauprodukteverordung oder BauPVO regelt die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Sie ist seit 1. Juli 2013 gültig und erfordert die folgenden beiden Voraussetzungen:

  • Leistungserklärung: Diese ersetzt seit 2013 die davor verwendete Konformitätserklärung. Mit der Leistungserklärung werden die grundlegenden Produkteigenschaften und Merkmale für alle Bauprodukte dokumentiert, für die es in der EU bereits einheitliche technische Spezifikationen gibt. 
  • CE-Kennzeichnung: Damit garantiert der Hersteller, dass die erklärte Leistung des Produktes korrekt ist und dass alle geltenden Pflichten und Verordnungen durch die BauPVO eingehalten werden.

Hier erfahren Sie mehr über unsere aktuell gültigen Leistungserklärungen.

RA I 0-32 U-A
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RB S 0-63 U-A
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RM IV 0/32 U-A
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RMH III 0/2 U-A
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RM IV 0-8 U-B
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RB I 32-63 U-A
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RZ III 2-8 U-A
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RZ III 2-11 U-A
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RZ III 8-11 U-A
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RB S 0-32 U-A
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